ADMINISTRATIVBEAMTE

Administrativbeamte, als solche werden vielfach die nicht technisch vorgebildeten höheren Eisenbahnbeamten bezeichnet. Sie haben der Regel nach eine juristische, kameralistische oder kaufmännische Vorbildung genossen und bearbeiten insbesondere das allgemeine Verwaltungs-, Finanz-, Verkehrs-, Personalien- und Wohlfahrtswesen (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen).


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